Hundesteuer

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An- und Abmeldung Hundesteuer

Gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) gilt als
Hundehalter jede Person, die einen Hund im eigenen oder im Interesse ihrer Familie hält. Als
Hundehalter gilt auch, wer einen Hund nur zur Pflege bei sich aufgenommen hat.
Als Besitzer oder Eigentümer eines über vier Monate alten Hundes sind Sie verpflichtet, diesen Hund
dem Markt Gaimersheim unverzüglich zu melden (§ 10 Abs. 1 Hundesteuersatzung)
Mit der Haltung eines Hundes entsteht eine Hundesteuerpflicht (§ 1 Hundesteuersatzung). Die
Hundesteuer beträgt derzeit 70,00 € pro Jahr (§ 5 Abs. 1 Hundesteuersatzung).

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