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Vorhersage
Umwälzpumpen, Wärmedämmmaßnahmen und Sonnenkollektoren werden nicht mehr gefördert
Was wird gefördert?
Wie erhält man die Förderung?
(Dieser Förderbetrag wird unabhängig von der Zahl der ausgeführten Maßnahmen nur max. einmal pro Wohngebäude ausgezahlt.)
Ab dem 01.01.2026 wird die Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 KWp mit 20 % der Anschaffungskosten (maximal 300,– EUR) und die Installation eines Batteriespeichers, unabhängig von der Leistung, ebenfalls mit 20 % der Anschaffungskosten (maximal 500,– EUR) gefördert.
Jede Förderung wird pro Grundstück (Flur-Nr.) nur einmal ausbezahlt.
Für die Antragsstellung ist ein Rechnungsnachweis und der Nachweis über die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) und beim Netzbetreiber erforderlich. Die Montage durch eine Fachfirma ist nicht notwendig.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Meldeamt/ Passamt
Standesamt
Gewerbeamt
Abfallbeseitigung
Baugrundstücke