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Vorhersage
Wenn Sie von einer anderen Gemeinde oder vom Ausland nach Gaimersheim ziehen, ist die Anmeldung der Wohnung beim Einwohnermeldeamt erforderlich. Dies muss persönlich oder durch eine mit Vollmacht beauftragte Person erledigt werden.
Der Online-Service ist nur für Hauptwohnsitze möglich. Eine An- oder Ummeldung von Nebenwohnsitzen ist online nicht möglich.
Die An- oder Ummeldung Ihres Wohnsitzes als Familie können Sie entweder online oder persönlich im Einwohnermeldeamt vornehmen. Dabei ist es ausreichend, wenn ein Elternteil persönlich erscheint. Minderjährige Kinder werden dabei automatisch mitangemeldet. Eine persönliche Vorsprache der Kinder ist nicht erforderlich.
Bundesmeldegesetz (BMG)
Eine Ummeldung der Wohnung ist erforderlich, wenn Sie innerhalb von Gaimersheim umziehen.
Bitte melden Sie Ihre neue Wohnung innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug an.
Andernfalls liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Bundesmeldegesetz (BMG)
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Sie können hier online eine Nebenwohnung abmelden. Es ist dabei unerheblich, in welcher Gemeinde die Nebenwohnung besteht.
Eine Abmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft auch einen Ehepartner bzw. eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners.
Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen.
Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Abmeldung einer Nebenwohnung im Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro erleichtern und dadurch auch für Sie Wartezeiten reduziert werden können.
Die Online-Abmeldung einer Nebenwohnung ist derzeit noch nicht vollständig digital möglich. Nach der aktuellen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen.
Drucken Sie deshalb das Meldeformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es innerhalb von sieben Tagen zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises an das Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro.
Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit Ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.
Bundesmeldegesetz (BMG)
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Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6 Monate in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.
Bundesmeldegesetz (BMG)
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Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu 3 Monate in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland).
Bundesmeldegesetz (BMG)
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Mit diesem Online-Service können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.
Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:
Für die einfache Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 5,00 Euro während der Online-Beantragung erhoben.
Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die einfache Meldebescheinigung postalisch.
Mit diesem Online-Service können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen.
Die erweiterte Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:
Zusätzlich auf Antrag wählbar:
Für die erweiterte Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 5,00 Euro während der Online-Beantragung erhoben.
Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die erweiterte Meldebescheinigung postalisch.
Mit diesem Online-Service können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen.
Ein Führungszeugnis wird für jede Person ab 14 Jahren vom Bundesamt für Justiz (Bundeszentralregister) in Bonn auf Antrag ausgestellt.
Das Führungszeugnis kann für private Zwecke (Belegart N), beispielsweise für Bewerbungen, oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Belegart O), beispielsweise für eine Berufszulassung, beantragt werden.
Umfangreiche Informationen zum Führungszeugnis finden Sie auf der Internetseite des
Bundesamts für Justiz
Beglaubigt werden zum Beispiel Schulzeugnisse, Ausweisdokumente, Arbeitszeugnisse, Approbations- oder Promotionsurkunden.
Es kann nur das gesamte Dokument beglaubigt werden. Einzelne Teile oder bestimmte Seiten eines Dokuments können nicht beglaubigt werden. Auf Wunsch erhalten Sie auch mehrere Exemplare der benötigten Beglaubigung.
Für eine Beglaubigung müssen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person persönlich vorbeikommen. Eine schriftliche Vollmacht ist hierfür nicht erforderlich.
Eine Beglaubigung dürfen wir nur erstellen, wenn das Dokument von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder wenn Sie das Dokument beglaubigen lassen, weil Sie es bei einer deutschen Behörde oder öffentlichen Einrichtung vorlegen müssen.
Mit diesem OnlineService können Sie Übermittlungssperren beantragen.
Eine Auskunftssperre kann für Ihre Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange darstellen würde. Dieser Antrag muss begründet werden. Auf Grund der eventuellen Eilbedürftigkeit des Antrags ist eine Beantragung online möglich. Eine Vorsprache in Ihrem Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro zu Ihrem Antrag ist aber trotzdem erforderlich.
Der Reisepass ist ein amtlicher Lichtbildausweis für deutsche Staatsangehörige. Mit einem gültigen Reisepass wird die amtliche Ausweispflicht erfüllt.
Sie benötigen einen Reisepass für Reisen in bestimmte Länder. Eine Übersicht der jeweiligen Einreisebestimmungen finden Sie beim
Auswärtigen Amt
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.
Geben Sie bitte eine Verlusterklärung beim Passamt ab. Sollten Sie bereits eine Verlusterklärung bei der Polizei abgegeben haben, legen Sie diese bitte beim Passamt vor.
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich. Bevollmächtigungen sind nicht möglich.
Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei erstellt und uns innerhalb von ca. 3 bis 4 Wochen zugesandt. In Zeiten erhöhten Reiseaufkommens kann sich die Bearbeitungs- und Lieferzeit verlängern.
Sollte sich bei der Eheschließung Ihr Name ändern, so können Sie frühestens acht Wochen vor dem geplanten Eheschließungstermin einen Reisepass auf den nach der Eheschließung gültigen Familiennamen beantragen.
In dringenden, nachweisbaren Ausnahmefällen kann kurzfristig ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, wenn auch die Express-Bestellung zu lange dauern würde.
Der vorläufige Reisepass ist bis zu einem Jahr gültig, wird jedoch nicht von allen Ländern (zum Beispiel den USA) akzeptiert.
Über die Einreisebestimmungen und Reisemodalitäten einzelner Länder können Sie sich beim Auswärtigen Amt oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes informieren.
Ein Nachweis der Dringlichkeit ist vorzulegen, beispielsweise eine Buchungsbestätigung.
Die Ausstellung des vorläufigen Reisepasses erfolgt in der Regel noch am Tag der Antragstellung.
Der Personalausweis ist ein amtliches Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion.
Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels sowie der eID-Karte ermöglicht eine sichere, einfache und vertrauenswürdige Online-Identifikation.
Dadurch können zahlreiche Verwaltungsleistungen und Behördengänge digital in Anspruch genommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Online-Ausweisfunktion aktiviert ist und Ihnen Ihre persönliche PIN vorliegt.
Wurde der Personalausweis nach dem 15.07.2017 beantragt und war die antragstellende Person zu diesem Zeitpunkt mindestens 16 Jahre alt, ist die Online-Ausweisfunktion bereits standardmäßig aktiviert.
Personen, die bei der Beantragung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, können die Online-Ausweisfunktion ab ihrem 16. Geburtstag aktivieren lassen.
Wurde der Ausweis nach einem Verlust gesperrt und anschließend wieder aufgefunden oder ist die PIN nicht mehr bekannt, muss die Online-Ausweisfunktion erneut aktiviert werden.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Meldeamt/ Passamt
Standesamt
Gewerbeamt
Abfallbeseitigung
Baugrundstücke